Einsatzregeln und Gerätetechnik
Die technische Qualität und korrekte Installation der Messgeräte sind zentrale Voraussetzungen für eine faire und transparente VEWA-Abrechnung. Je nach Medium – Wärme, Wasser oder Strom – gelten unterschiedliche Einsatzregeln.
Wärmemessung
Für die Raumheizung und Warmwasserbereitung sind Wärmezähler oder Heizkostenverteiler vorgeschrieben. Die Geräte müssen den Vorgaben der Messmittelverordnung entsprechen (SR 941.231). Bei zentralen Anlagen ist ein hydraulischer Abgleich erforderlich.
Empfohlene Standards:
- Automatische Temperaturregelung in jedem Raum
- Korrekte Einbaulage der Zähler (Vor-/Rücklauf)
- Messung des Warmwasserenergiebedarfs bei kombinierten Systemen
Wassermessung
Kalt- und Warmwasserzähler müssen leicht zugänglich, geeicht und korrekt dimensioniert sein. Die Erfassung des Warmwasserverbrauchs pro Nutzeinheit ist für eine faire Kostenaufteilung essenziell.
Besonderheiten:
- Messung der Wassererwärmung über Wärmezähler empfohlen
- Gemeinschaftsverbrauch (z. B. Waschmaschinen) separat erfassen oder pauschal verrechnen
- Zirkulationsverluste bei Bedarf berücksichtigen
Strommessung bei ZEV
Im Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) liegt die Verantwortung für die Strommessung beim Betreiber. Jeder Verbraucher (Wohnung, Wärmepumpe, Ladestation etc.) erhält einen eigenen Zähler (Submeter).
Regelungen für ZEV-Messungen:
- Mindestens jährliche Ablesung
- Smart Meter erforderlich für Zeittarifabrechnungen
- Produktionszähler für PV-Anlagen ab 30 kWp gesetzlich vorgeschrieben
- Abrechnung mit 15-Minuten-Intervallen empfohlen für maximale Transparenz
Die richtige Messtechnik bildet das Rückgrat der VEWA – sie ermöglicht die verursachergerechte Abrechnung und schafft Vertrauen bei allen Beteiligten.